FAQ - Gut zu Wissen

 

 

 

Wer zahlt den Feuerwehr-Einsatz bei einem Fehlalarm?

Grundsätzlich muss der Anrufer den Einsatz nicht bezahlen, auch wenn er sich hinterher als Fehlalarm herausstellt. 

Es sei denn, die Feuerwehr wurde mutwillig und wider besseres Wissen gerufen oder die Einsatzkräfte stellen einen mangelhaften Zustand der Warnmelder fest. 


Hier schützt eine regelmäßige Wartung nach Herstellervorgaben und ein Nachweis darüber vor einem großen Gebührenbescheid der Kommune!



Wer zahlt für durch den Feuerwehr-Einsatz entstandene Schäden?

Hierfür kommt die Kommune als Trägerin der Feuerwehr nicht auf.


Diese Lücke schließen sowohl die Hausrat- als auch die Wohngebäudeversicherung. In der Regel sind selbst Beschädigungen infolge von Fehlalarm, der durch Rauch-, Gas- oder Hitzemelder ausgelöst wurde, abgedeckt. Die Versicherung übernimmt die entstandenen Kosten für die Beseitigung von Aufbruchspuren an Fenstern, Außentüren oder anderen Gebäudeöffnungen durch eine von der Polizei oder Feuerwehr veranlasste Notöffnung. Auch ersetzt sie Schäden an Gegenständen, die durch den Aufbruch beschädigt wurden.